Der Maximalbetrag für Personen im Angestelltenverhältnis beträgt max. CHF 7'258. Selbständigerwerbende können maximal 20% des jährlichen Erwerbseinkommens einzahlen. Die Obergrenze ist CHF 36’288.
Wenn Sie weitere Konten bei der Migros Bank führen, tätigen Sie Ihre Einzahlung aufs Vorsorgekonto am einfachsten als Kontoübertrag im Migros Bank E‑Banking.
Frauen und Männer können Ihr Vorsorgevermögen ab dem Erreichen des 60. Geburtstag beziehen. Ein früherer, vorzeitiger Bezug ist in folgenden Fällen möglich:
- Verlassen der Schweiz (Auswanderung)
- Vorbezug für Wohneigentum
- Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit
- Einkauf in die Pensionskasse soweit eine Möglichkeit in der Pensionskasse besteht
- Bezug einer ganzen Invalidenrente
Um von Ihrem Migros Bank Vorsorgekonto eine Auszahlung in Auftrag zu geben, senden Sie uns eine Nachricht im E‑Banking mit dem Betreff «Vorsorge».
Generell empfehlen wir die Eröffnung eines neuen Vorsorgekontos, wenn der Kontostand einen Betrag von CHF 50'000 übersteigt.
Zu diesem Thema beraten wir Sie gerne persönlich per Video oder in einer unserer Niederlassungen vor Ort.
Um Ihr Vorsorgevermögen sinnvoll anzulegen, legen Sie dieses zum Beispiel in einen unserer Migros Bank Vorsorgefonds an. Mit der Online‑Vorsorge MiFuturo investieren Sie Ihr Vorsorgevermögen einfach und nachhaltig.
Sie können ab 2025 entstandene Vorsorgelücken unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 10 Jahre rückwirkend nachzahlen. Nachzahlungen sind pro Jahr auf den jeweiligen Maximalbetrag des aktuellen Jahres (z. B. 2026: CHF 7'258) begrenzt.
Beantragen Sie hier eine Nachzahlung.
Mehr Informationen zur Nachzahlung in die Vorsorge 3a finden Sie hier.