Vorsorgen

Säule 3a nachzahlen: Was ab 2026 gilt

Ab 2026 dürfen Sie verpasste Beträge in die Säule 3a nachzahlen – und können so Ihre Altersvorsorge verbessern und Steuern sparen. Möglich wird das durch eine neue gesetzliche Regelung, die erstmals Nachzahlungen für das Jahr 2025 erlaubt. Wer nachzahlen darf, wie es funktioniert und was Sie jetzt tun sollten.

Marlies Keck
Publiziert Aktualisiert
Lesedauer: 4 Minuten

Zusammenfassung

– Neu möglich: 2026 können erstmals verpasste Beiträge in die Säule 3a nachgezahlt werden – rückwirkend für Kalenderjahre ab 2025.

– Zeitlich begrenzt: Es dürfen maximal zehn Beitragsjahre rückwirkend nachgezahlt werden. 2026 kann erst ein Jahr (2025) nachgezahlt werden, 2027 dann für zwei Jahre (2025 und 2026) usw.

– Voraussetzung: Nur Erwerbstätige mit AHV-pflichtigem Einkommen dürfen nachzahlen – und nur, wenn im aktuellen Jahr der Maximalbetrag bereits eingezahlt wurde und wenn im jeweiligen Nachzahlungsjahr der Maximalbetrag nicht ausgeschöpft und kein 3a-Vorsorgegeld infolge Alter aufgelöst wurde.

– Steuerlich attraktiv: Nachzahlungen sind im Jahr der Nachzahlung vom steuerbaren Einkommen abziehbar – und können so die Steuerbelastung senken.

– Jetzt handeln: Wer 2025 nichts oder nur teilweise in die Vorsorge 3a eingezahlt hat, kann diese Lücke ab 2026 nachträglich schliessen – mit Planung und Beratung.

Worum geht es bei der Säule 3a?

Die Säule 3a ist ein wichtiger Baustein, um Ihren gewohnten Lebensstandard im Alter zu sichern, und hilft Ihnen zudem,, laufend Steuern zu sparen. Doch was passiert, wenn Sie in einem Jahr keine oder nur eine teilweise Einzahlung leisten konnten?

Bisher konnten solche Lücken nicht mehr geschlossen werden. Das hat sich nun geändert: Seit 2025 erlaubt der Gesetzgeber, verpasste Beiträge in die Säule 3a nachträglich zu leisten – erstmals ab 2026 für das Jahr 2025 und künftig rückwirkend  bis zu zehn Jahre.

  • Früher: Wer in einem Jahr keinen oder nur einen Teil des Maximalbetrags einzahlte, konnte diese Lücke nicht mehr schliessen.
  • Neu: Vorsorgelücken ab 2025 dürfen nachträglich ausgeglichen werden – mit steuerlicher Abzugsmöglichkeit im Jahr der Nachzahlung.

Was ist eine Vorsorgelücke?

Eine Vorsorgelücke entsteht, wenn Sie in einem Jahr nur einen Teil oder gar nichts in die Säule 3a eingezahlt haben, obwohl Sie dazu berechtigt gewesen wären. Für 2025 und 2026 liegt der Maximalbetrag bei 7258 Franken für Angestellte mit Pensionskasse; 2027 steigt er auf 7373 Franken. Selbständigerwerbende ohne Pensionskassensanschluss dürfen bis zu 20 Prozent ihres Nettoerwerbseinkommenseinzahlen, höchstens aber 36'288 Franken; 2027 sind es 36'864 Franken.

Vorsorgelücken können verschiedene Gründe haben: Vielleicht haben Sie Teilzeit gearbeitet, hatten eine Auszeit oder wussten gar nicht, dass Sie einzahlen dürfen. Mehr zum Thema lesen Sie im Beitrag «Vorsorgelücke schliessen».

Voraussetzungen: Wer darf in die Säule 3a nachzahlen?

Nicht alle dürfen automatisch Nachzahlungen leisten. Die neue Regelung gilt nur für Personen, die gewisse Voraussetzungen erfüllen. Die wichtigsten Kriterien im tabellarischen Überblick:

Kriterium Voraussetzung

AHV-pflichtiges Einkommen im Nachzahlungsjahr

Sie haben im Nachzahlungsjahr ein Einkommen erzielt, das AHV-pflichtig ist

Bestehende Säule 3a

Sie brauchen immer ein 3a-Konto oder eine 3a-Police bei einem anerkannten Anbieter

Maximalbetrag im laufenden Jahr einbezahlt

Sie müssen den Maximalbetrag im laufenden Jahr in die Säule 3a vollständig einbezahlt haben, bevor Sie eine Nachzahlung für vergangene Jahre tätigen können

Maximalbetrag im Nachzahlungsjahr nicht ausgeschöpft

Sie haben im betreffenden Nachzahlungsjahr weniger als den Maximalbetrag einbezahlt, es besteht also eine Lücke

Nachzahlung möglich für...

Für Kalenderjahre ab 2025

Nachzahlung steuerlich abziehbar

Ja, Nachzahlungen könnenim Jahr, in dem Sie sie vornehmen, vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden; sie wird Ihnen auf der Steuerbescheinigung ausgewiesen.

Wie funktioniert die Nachzahlung konkret?

  • Stellen Sie sich vor, Sie haben im Jahr 2025 nur 3000 Franken in die Säule 3a einbezahlt – obwohl Sie bis zu 7258 Franken einzahlen dürften. Es entsteht also eine Lücke von 4258 Franken. Dank der neuen Regelung dürfen Sie diese Lücke ab dem Jahr 2026 nachträglich schliessen. Sie könnten also 2026 zusätzlich zu Ihrem regulären 3a-Beitrag bis zu 4258 Franken für 2025 nachzahlen – und diesen Betrag vom steuerbaren Einkommen in der Steuererklärung 2026 abziehen.
  • Im Jahr 2027 könnten Sie dann sogar zwei Jahre nachholen: Wenn Sie auch 2026 den Maximalbetrag nicht ausgeschöpft haben, dürfen Sie die Lücken aus 2025 und 2026 zusammen nachzahlen – immer vorausgesetzt, Sie hatten in den beiden Jahren ein AHV-pflichtiges Einkommen.
  • So erweitert sich der Zeitraum jedes Jahr um ein weiteres Beitragsjahr – bis maximal zehn Jahre rückwirkend möglich sind. Der totale Nachzahlungsbetrag in einem Jahr entspricht dem Maximalbetrag für Angestellte (2025 und 2026: 7258 Franken, dies gilt auch für Selbständigerwerbende).

Wie kann ich eine Nachzahlung in die Vorsorge 3a tätigen?

Bitte füllen Sie den Antrag zur Nachzahlung hier aus. Sobald der Antrag geprüft ist, erhalten Sie eine QR-Rechnung für die Nachzahlung. Bitte tätigen Sie keine Nachzahlung ohne vorherigen Antrag und QR-Rechnung.

 

Soll ich nachträgliche Einkäufe in die Pensionskasse oder Nachzahlungen in die Säule 3a leisten?

Beide Möglichkeiten – der Einkauf in die Pensionskasse (2. Säule) und die Nachzahlung in die Säule 3a – bieten steuerliche Vorteile. Doch sie unterscheiden sich in Ziel, Flexibilität und Wirkung.

Kriterium Einkauf in PK (2. Säule) Nachzahlung in Säule 3a

Zweck

Schliessung von Lücken in der beruflichen Vorsorge

Freiwillige Ergänzung zur AHV und Pensionskasse

Flexibilität

Eingezahltes Kapital ist bis zur Pensionierung gebunden, Nutzung für Wohneigentumsfinanzierung

Freier wählbare Beträge, Auszahlung frühestens 5 Jahre vor Pension, Nutzung für Wohneigentumsfinanzierung

Steuervorteil

Volle Abzugsfähigkeit im Jahr der Einzahlung

Volle Abzugsfähigkeit im Jahr der Nachzahlung

Maximalbetrag

Abhängig von der individuellen Lücke der Pensionskasse

Nachholbar maximal 10 Jahre à Maximalbetrag für Angestellte des aktuellen Jahres

Renditeaussichten

Abhängig von Pensionskassen-Verzinsung

Zinseszinseffekt und attraktive Renditechance, abhängig vom Anbieter und der gewählten Anlagestrategie

Geeignet für

Personen mit grossem PK-Einkaufsvolumen und langfristigem Horizont

Personen mit kleinen Lücken in der PK und Wunsch nach flexibler Vorsorge

Unser Tipp: Nutzen Sie zuerst die Säule 3a, um flexibel und steuerwirksam vorzusorgen. Danach lohnt sich ein Blick auf die Einkaufsmöglichkeiten in Ihre Pensionskasse – idealerweise mit einer individuellen Vorsorgeberatung

Welche Vorteile bietet die Nachzahlung in die Säule 3a?

Die Möglichkeit zur Nachzahlung bringt nicht nur steuerliche Vorteile – sie eröffnet auch neue Spielräume in der persönlichen Vorsorgeplanung. Sie können bestehende Lücken schliessen, Steuern sparen und erstmals auch strategisch entscheiden, wann sich eine Einzahlung für Sie am meisten lohnt.

  • Steuern sparen – auch im Nachhinein: Nachzahlungen in die Säule 3a dürfen Sie im Jahr der Einzahlung vom steuerbaren Einkommen abziehen. Damit können Sie auch rückwirkend von Steuervorteilen profitieren, falls Sie frühere Beiträge nicht ausgeschöpft haben.
  • Lücken schliessen und Vorsorge verbessern: Ob durch Teilzeitarbeit, Babypause oder andere Gründe: Beitragslücken entstehen schnell. Mit einer Nachzahlung stärken Sie Ihre Altersvorsorge gezielt – genau dort, wo früher eine Lücke entstanden ist.
  • Mehr Flexibilität bei der Planung: Sie entscheiden selbst, wann und wie viel Sie nachzahlen – ob in kleinen Schritten über mehrere Jahre oder in grösseren Beträgen, wenn Sie z. B. einen Bonus oder eine Erbschaft erhalten.
  • Nachträgliche Optimierung: Auch wenn Sie bisher nicht regelmässig in die Säule 3a einbezahlt haben, können Sie das nun korrigieren. Das lohnt sich besonders für Menschen mit unregelmässigem Einkommen oder für Späteinsteiger in die Vorsorgeplanung.

Was sollten Sie jetzt tun?

  • Beitrag für 2025 prüfen: Falls Sie 2025 weniger als den Maximalbetrag eingezahlt haben, entsteht eine Lücke – diese können Sie ab 2026 nachzahlen.
  • Einzahlungen dokumentieren: Notieren Sie, wie viel Sie jährlich einbezahlt haben. Das erleichtert Ihnen später den Überblick über mögliche Nachzahlungen.
  • Planung frühzeitig angehen: Überlegen Sie, wann eine Nachzahlung für Sie besonders sinnvoll wäre – z. B. bei höherem Einkommen oder einer Bonuszahlung.
  • Beratung nutzen: Die Möglichkeit zur Nachzahlung von 3a-Beitragslücken macht die Vorsorgeplanung anspruchsvoller. Pensions- und Finanzplanung werden umso wichtiger. Wir helfen Ihnen gerne dabei.

Fazit: Jetzt planen, später profitieren

  • Die neue Nachzahlungsregel macht die Säule 3a flexibler – und bietet Ihnen die Chance, Vorsorgelücken zu schliessen und Ihre Steuerlast zu optimieren. Mit der richtigen Planung holen Sie das Beste aus Ihrer privaten Vorsorge heraus.
  • Unser Tipp: Behalten Sie Ihre Einzahlungen im Blick – und prüfen Sie frühzeitig, wann eine Nachzahlung für Sie steuerlich und finanziell am meisten bringt.

Säule 3a: Heute beginnen, morgen profitieren.

Denken Sie bereits heute an morgen und schaffen Sie so ein wichtiges Polster fürs Alter. Denn je zeitiger im Erwerbsleben Sie mit Einzahlungen beginnen, desto mehr profitieren Sie von Steuerersparungen, Vorzugszinsen und dem Zinseszinseffekt. Lassen Sie Vorsorgelücken gar nicht erst entstehen. Und was immer Sie beschäftigt: Wir beraten Sie gerne persönlich und schaffen Klarheit.

Disclaimer
Diese Informationen richten sich zu Werbezwecken an Personen mit Domizil in der Schweiz und ohne Steuerpflicht in den USA. Sie haben ausschliesslich beschreibenden, informativen Charakter und stellen kein Angebot, keine Anlageberatung und keine Finanzplanung dar. Sie sind keine persönliche Empfehlung zum Kauf und Verkauf von Finanzinstrumenten oder zur Durchführung bestimmter Transaktionen oder zum Abschluss eines anderen Rechtsgeschäftes. Die Migros Bank AG übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der vorliegenden Informationen und lehnt jegliche Haftung für allfällige Verluste oder Schäden irgendwelcher Art ab, welche im Zusammenhang mit diesen Informationen entstehen könnten. Die vorliegenden Informationen stellen lediglich eine Momentaufnahme im Zeitpunkt der Veröffentlichung dar; es erfolgen keine automatischen, regelmässigen Anpassungen.

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