Einkauf in die Pensionskasse: Darauf ist zu achten
Mit einem freiwilligen Einkauf in die Pensionskasse zahlen Sie zusätzlich zu den regulären Beiträgen Geld in die berufliche Vorsorge ein. So können Sie Vorsorgelücken schliessen und Ihre Altersleistungen verbessern. Gleichzeitig lässt sich der Einkaufsbetrag vom steuerbaren Einkommen abziehen. Ob sich ein Einkauf für Sie lohnt, hängt jedoch von Ihrer persönlichen Vorsorgesituation, dem Zeitpunkt der Einzahlung und der geplanten Bezugsform ab. Wir zeigen, welche Voraussetzungen gelten und worauf Sie achten sollten.
Zusammenfassung
– Voraussetzungen: Ein freiwilliger Einkauf in die Pensionskasse ist möglich, wenn Sie über Einkaufspotenzial verfügen. Dieses kann beispielsweise durch Lohnerhöhungen, Teilzeitarbeit, Erwerbsunterbrüche oder eine Scheidung entstehen.
– Steuervorteil: Den Einkaufsbetrag können Sie vom steuerbaren Einkommen abziehen. Bei grösserem Einkaufspotenzial kann eine Staffelung über mehrere Jahre die Steuerersparnis erhöhen.
– Zeitpunkt: Besonders interessant können Einkäufe in den Jahren vor der Pensionierung sein. Entscheidend sind unter anderem Ihre Steuerbelastung, die Leistungen der Pensionskasse und die geplante Bezugsform.
– Sperrfrist: Planen Sie einen Kapitalbezug, müssen zwischen dem letzten freiwilligen Einkauf und der Auszahlung grundsätzlich mindestens drei Jahre liegen. Für einen Rentenbezug gilt diese Sperrfrist nicht.
– Maximalbetrag: Wie viel Sie einzahlen können, hängt von Ihrem persönlichen Einkaufspotenzial und dem Reglement Ihrer Pensionskasse ab. Den möglichen Betrag finden Sie in der Regel auf Ihrem Vorsorgeausweis.
Was sind die wichtigsten Voraussetzungen für den Einkauf in die Pensionskasse?
Für einen Einkauf sind insbesondere folgende Punkte wichtig:
- Einkaufspotenzial: Voraussetzung für einen freiwilligen Einkauf ist eine Vorsorgelücke beziehungsweise entsprechendes Einkaufspotenzial. Wie hoch dieses ausfällt, bestimmt das Reglement Ihrer Pensionskasse.
- Vorbezug für Wohneigentum: Haben Sie Geld aus der Pensionskasse für selbst genutztes Wohneigentum vorbezogen, müssen Sie diesen Betrag grundsätzlich zuerst zurückzahlen, bevor Sie freiwillige Einkäufe tätigen können.
- Zuzug aus dem Ausland: Sind Sie aus dem Ausland zugezogen und waren zuvor noch nie bei einer Schweizer Pensionskasse versichert, ist der Einkauf in den ersten fünf Jahren nach Eintritt in eine Schweizer Vorsorgeeinrichtung begrenzt. Pro Jahr dürfen Sie höchstens 20 Prozent des reglementarisch versicherten Lohns einzahlen.
- Freizügigkeitsguthaben: Verfügen Sie noch über Guthaben auf einem Freizügigkeitskonto oder einer Freizügigkeitspolice, müssen diese bei der Berechnung des Einkaufspotenzials berücksichtigt werden. Nicht eingebrachte Freizügigkeitsguthaben reduzieren den maximal möglichen Einkauf.
Wie viel Geld sollte man in der Pensionskasse haben?
Wie viel Geld Sie in der Pensionskasse haben sollten, hängt von Ihrem persönlichen Finanzbedarf im Ruhestand ab. Einen ersten Überblick gibt Ihnen Ihr Vorsorgeausweis. Er zeigt Ihr aktuelles Altersguthaben und die voraussichtlichen Leistungen bei der Pensionierung.
Als Orientierung gilt: AHV und Pensionskasse sollen zusammen rund 60 bis 80 Prozent des bisherigen Einkommens abdecken. Reichen diese Leistungen zusammen mit Ihrer privaten Vorsorge voraussichtlich nicht aus, besteht eine Vorsorgelücke. Eine individuelle Finanzplanung hilft Ihnen, diese Lücke zu erkennen und passende Möglichkeiten zu prüfen, um sie zu schliessen.
Welche Vor- und Nachteile hat ein Einkauf in die Pensionskasse?
Ein freiwilliger Einkauf kann Ihre Altersvorsorge verbessern und Steuern sparen. Gleichzeitig ist das einbezahlte Geld langfristig gebunden. Ob sich ein Einkauf lohnt, hängt deshalb von Ihrer persönlichen Situation und Ihrer Pensionskasse ab.
| Vorteile | Nachteile |
|---|---|
Steuern sparen: Den Einkaufsbetrag können Sie vom steuerbaren Einkommen abziehen. |
Kapital ist gebunden: Auf das einbezahlte Geld können Sie grundsätzlich erst bei der Pensionierung zugreifen. Vorzeitige Bezüge sind nur in bestimmten Fällen möglich |
Vorsorgelücken schliessen: Mit einem Einkauf können Sie fehlendes Altersguthaben gezielt aufbauen. |
Sperrfrist beachten: Nach einem Einkauf gilt für Kapitalbezüge grundsätzlich eine Sperrfrist von drei Jahren. |
Altersleistungen erhöhen: Das zusätzliche Vorsorgeguthaben kann Ihre spätere Rente oder Ihr Kapital bei der Pensionierung erhöhen. |
Todes- und Invaliditätsleistungen steigen nicht zwingend: Je nach Reglement erhöht ein freiwilliger Einkauf die Altersleistungen, die Leistungen bei Tod oder Invalidität jedoch nicht automatisch. |
Keine laufende Besteuerung: Das Pensionskassenguthaben unterliegt während der Ansparphase nicht der Vermögenssteuer. Auch die Zinserträge müssen Sie in dieser Zeit nicht als Einkommen versteuern. |
Weniger Flexibilität: Sie können weder die Anlagestrategie noch die spätere Verwendung des Geldes so frei bestimmen wie bei anderen Vorsorge- oder Anlageformen. |
Stabile Vermögensentwicklung: Das Pensionskassenvermögen zeichnet sich durch eine stabile Wertentwicklung aus. |
Rendite hängt von der Pensionskasse ab: Einkäufe fliessen häufig in den überobligatorischen Teil. Dort können Verzinsung und Umwandlungssatz tiefer ausfallen als im obligatorischen Teil. |
Wann lohnt sich ein Einkauf in die Pensionskasse?
Ein Einkauf in die Pensionskasse kann sich besonders lohnen, wenn Sie eine Vorsorgelücke schliessen und gleichzeitig Steuern sparen möchten. Typische Situationen sind:
- Nach einer Lohnerhöhung oder einem Stellenwechsel: Ein höherer versicherter Lohn oder bessere Leistungen der neuen Pensionskasse können zusätzliches Einkaufspotenzial schaffen.
- Nach längerer Teilzeitarbeit: Ein reduziertes Pensum kann dazu führen, dass Sie weniger Vorsorgekapital aufbauen. Ein späterer Einkauf kann helfen, die entstandene Lücke zu verkleinern.
- Nach einer Scheidung: Wurde von Ihnen Pensionskassenguthaben übertragen, können Sie die dadurch entstandene Vorsorgelücke unter bestimmten Voraussetzungen wieder auffüllen.
- Nach Erwerbsunterbrüchen: Arbeitslosigkeit, Weiterbildung, ein Auslandaufenthalt oder eine Elternzeit können zu tieferen Pensionskassenleistungen führen.
- Bei einer geplanten Frühpensionierung: Je nach Reglement können zusätzliche Einkäufe helfen, Leistungskürzungen bei einer vorzeitigen Pensionierung teilweise auszugleichen.
Wann ist der ideale Zeitpunkt für den Einkauf in die Pensionskasse?
Der ideale Zeitpunkt hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Einkäufe sind häufig in den Jahren vor der Pensionierung besonders interessant. In dieser Phase ist das Einkommen oft höher und damit auch die mögliche Steuerersparnis. Gleichzeitig bleibt das eingezahlte Geld weniger lange in der Pensionskasse gebunden.
Bei grösserem Einkaufspotenzial kann es sinnvoll sein, die Einzahlungen über mehrere Jahre zu staffeln.
Planen Sie bei der Pensionierung einen Kapitalbezug, müssen Sie zudem die dreijährige Sperrfrist berücksichtigen. Den letzten Einkauf sollten Sie deshalb rechtzeitig vor dem geplanten Kapitalbezug tätigen.
3-Jahres-Sperrfrist: Was bedeutet das genau?
Gerade bei Einkäufen kurz vor der Pensionierung ist die dreijährige Sperrfrist wichtig. Nach einem freiwilligen Einkauf dürfen Sie während drei Jahren grundsätzlich kein Kapital aus der Pensionskasse beziehen. Das gilt nicht nur für den eingekauften Betrag, sondern für Kapitalbezüge aus dem gesamten Vorsorgeguthaben.
Beziehen Sie innerhalb dieser Frist trotzdem Kapital, kann die Steuerbehörde den Steuerabzug für den Einkauf rückwirkend aberkennen. Die eingesparten Steuern müssen dann nachbezahlt werden. Die Sperrfrist gilt insbesondere für:
- Kapitalbezug bei der Pensionierung: Zwischen dem letzten Einkauf und dem Kapitalbezug müssen mindestens drei Jahre liegen.
- Vorbezug für Wohneigentum: Auch ein Kapitalbezug für selbst genutztes Wohneigentum ist während dieser Frist grundsätzlich ausgeschlossen.
Nicht von der dreijährigen Sperrfrist betroffen sind Rentenbezüge. Eine Ausnahme gilt zudem für Wiedereinkäufe nach einer Scheidung. Für diese gilt die Sperrfrist für Kapitalbezüge in der Regel ebenfalls nicht.
Wie viel darf ich einzahlen? Maximalbetrag für den Einkauf in die Pensionskasse
Wie viel Sie freiwillig in Ihre Pensionskasse einzahlen können, hängt von Ihrem persönlichen Einkaufspotenzial ab. Den maximal möglichen Einkaufsbetrag finden Sie in der Regel auf Ihrem Vorsorgeausweis.
Die Pensionskasse berechnet das Einkaufspotenzial anhand Ihres versicherten Lohns, Ihres Alters, Ihres bisherigen Vorsorgeguthabens und des Reglements. Dabei gilt: Je grösser die Differenz zwischen Ihrem vorhandenen Altersguthaben und dem maximal möglichen Guthaben, desto höher ist grundsätzlich Ihr Einkaufspotenzial.
Der Betrag auf dem Vorsorgeausweis ist jedoch nicht in jedem Fall definitiv. Das Einkaufspotenzial kann sich beispielsweise reduzieren, wenn Sie:
- Freizügigkeitsguthaben besitzen, die nicht in die aktuelle Pensionskasse eingebracht wurden.
- Kapital für Wohneigentum vorbezogen und noch nicht vollständig zurückbezahlt haben.
- Früher als Selbstständigerwerbende oder Selbstständigerwerbender ohne Pensionskasse höhere Beiträge in die Säule 3a eingezahlt haben.
- Erst seit kurzem in der Schweiz versichert sind und deshalb besondere Einkaufsbeschränkungen gelten.
Klären Sie den tatsächlich zulässigen Einkaufsbetrag deshalb vor der Einzahlung direkt mit Ihrer Pensionskasse ab. Wie Sie die Angaben auf Ihrem Vorsorgeausweis richtig einordnen, erfahren Sie im Ratgeber «So lese ich meinen Vorsorgeausweis».
Welche steuerlichen Vorteile hat ein Einkauf in die Pensionskasse?
Ein freiwilliger Einkauf in die Pensionskasse kann Ihre Steuerbelastung senken. Den einbezahlten Betrag können Sie in der Steuererklärung vom steuerbaren Einkommen abziehen. Wie gross die Steuerersparnis ausfällt, hängt unter anderem von Ihrem Einkommen, Ihrem Wohnort und der Höhe des Einkaufs ab.
Zusätzlich profitieren Sie während der Ansparphase von weiteren steuerlichen Vorteilen:
- Keine Vermögenssteuer: Das Guthaben in der Pensionskasse zählt nicht zum steuerbaren Vermögen.
- Keine Einkommenssteuer auf Erträge: Die Verzinsung des Pensionskassenguthabens wird während der Ansparphase nicht als Einkommen besteuert.
- Einkäufe staffeln: Bei grösserem Einkaufspotenzial kann es sinnvoll sein, die Einzahlungen über mehrere Jahre zu verteilen. So senken Sie Ihr steuerbares Einkommen in mehreren Steuerperioden.
Beim späteren Bezug werden Steuern fällig. Eine Pensionskassenrente müssen Sie als Einkommen versteuern. Ein Kapitalbezug wird separat vom übrigen Einkommen zu einem reduzierten Satz besteuert.
Mit dem Pensionskasseneinkauf-Rechner der Migros Bank können Sie berechnen, wie sich ein freiwilliger Einkauf auf Ihre Steuerbelastung auswirken kann.
Lassen Sie sich beraten
Ein Einkauf in die Pensionskasse ist komplex: Höhe, Zeitpunkt, Steuerfolgen, Sperrfristen und Bezugsform greifen ineinander. Eine Vorsorgeberatung hilft Ihnen, diese Fragen zu klären und den Einkauf sinnvoll in Ihre Pensionierungsplanung einzuordnen.
Häufige Fragen zum Einkauf in die Pensionskasse (FAQ)
Ist ein Pensionskasseneinkauf kurz vor der Pensionierung sinnvoll?
Ja, ein Einkauf kurz vor der Pensionierung kann besonders interessant sein. Häufig ist das Einkommen dann höher, während das eingezahlte Geld nur noch vergleichsweise kurze Zeit in der Pensionskasse bleibt.
Planen Sie einen Kapitalbezug, müssen seit dem letzten Einkauf mindestens drei Jahre vergangen sein. Für einen Rentenbezug gilt diese Sperrfrist nicht.
Kann ich einen Pensionskasseneinkauf rückgängig machen?
Nein, einen freiwilligen Einkauf können Sie grundsätzlich nicht einfach rückgängig machen. Das eingezahlte Geld bleibt in der beruflichen Vorsorge gebunden und steht Ihnen in der Regel erst bei der Pensionierung wieder zur Verfügung.
Ein vorzeitiger Bezug ist nur in gesetzlich vorgesehenen Ausnahmefällen möglich, etwa für selbst genutztes Wohneigentum, die Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit oder bei endgültigem Verlassen der Schweiz. Dabei gelten zusätzliche Voraussetzungen und je nach Fall auch steuerliche Folgen.
Was ist besser: Einkauf in die Pensionskasse oder Aufstockung der Säule 3a?
Für Angestellte ist es in der Regel sinnvoll, zuerst den jährlichen Maximalbetrag in die Säule 3a einzuzahlen. Sie bietet mehr Flexibilität bei der Anlage, der Begünstigung im Todesfall und beim späteren Bezug.
Haben Sie die Säule 3a bereits ausgeschöpft und verfügen über zusätzliches Einkaufspotenzial, kann ein Einkauf in die Pensionskasse interessant sein. Auch dieser lässt sich vom steuerbaren Einkommen abziehen und kann Ihre Altersleistungen erhöhen. Welche Variante besser passt, hängt von Ihrer finanziellen Situation, Ihrem Anlagehorizont und Ihrer Pensionierungsplanung ab.
Was ist besser: Einkauf in die Pensionskasse oder Investieren am Aktienmarkt?
Das hängt vor allem von Ihrem Anlagehorizont und Ihrer Risikobereitschaft ab. Ein Einkauf in die Pensionskasse bietet einen unmittelbaren Steuervorteil und kann besonders interessant sein, wenn die Pensionierung näher rückt und Sie Ihre Vorsorge gezielt stärken möchten.
Bei einem langen Anlagehorizont kann eine breit diversifizierte Anlage am Aktienmarkt interessanter sein. Sie bietet höhere Renditechancen und mehr Flexibilität, ist aber auch mit stärkeren Wertschwankungen verbunden. Entscheidend ist deshalb, wann Sie das Geld benötigen und welches Risiko Sie tragen möchten.
Was ist besser: Einkauf in die Pensionskasse oder Amortisation der Hypothek?
Das hängt von Ihrer finanziellen Situation und Ihren Zielen ab. Ein Einkauf in die Pensionskasse kann sich lohnen, wenn Sie Ihre Altersvorsorge stärken und gleichzeitig Steuern sparen möchten. Mit einer Amortisation der Hypothek reduzieren Sie dagegen Ihre Schulden und damit die künftige Zinsbelastung.
Welche Variante vorteilhafter ist, hängt unter anderem von Hypothekarzins, Steuerbelastung, Einkaufspotenzial und Liquiditätsbedarf ab. Gerade vor der Pensionierung lohnt es sich, beide Möglichkeiten im Rahmen der Gesamtplanung miteinander zu vergleichen.
Heute beginnen, morgen profitieren.
Stellen Sie frühzeitig die Weichen für eine unbeschwerte Zukunft.
Finanzplanung
Mit der Finanzplanung der Migros Bank erhalten Sie, dank fundierter Analyse Ihrer wirtschaftlichen Situation, Optimierungsvorschläge zur Erreichung Ihrer finanziellen Ziele.
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