Pensionskasse & AHV auszahlen bei Auswanderung: Geht das?
Wer den Ruhestand im Ausland verbringen möchte, sollte früh klären, was mit AHV, Pensionskasse und Säule 3a passiert. Ob Sie Vorsorgegelder beziehen können und welche Regeln gelten, hängt unter anderem von der Vorsorgeform und vom Zielland ab. Auch Steuern und Versicherungen spielen bei einer Auswanderung eine wichtige Rolle. Dieser Ratgeber zeigt, was Sie beachten und wie Sie den Bezug Ihrer Vorsorgegelder planen.
Zusammenfassung
– AHV: Die AHV wird grundsätzlich als monatliche Rente ausbezahlt. Schweizer sowie EU/EFTA-Staatsangehörige erhalten ihre AHV-Rente auch bei einem Wohnsitz im Ausland. Bei anderen Staatsangehörigkeiten hängt der Anspruch unter anderem davon ab, ob ein Sozialversicherungsabkommen mit der Schweiz besteht. In bestimmten Fällen kann anstelle einer Rente eine Rückvergütung der AHV-Beiträge beantragt werden.
– Pensionskasse: Bei einem Umzug in einen EU/EFTA-Staat gelten für den obligatorischen und den überobligatorischen Teil unterschiedliche Regeln. Bei einer Auswanderung in einen Drittstaat können Sie grundsätzlich das gesamte Pensionskassenguthaben beziehen.
– Säule 3a: Bei einer definitiven Auswanderung können Sie Ihr 3a-Guthaben vorzeitig beziehen – unabhängig vom Zielland.
– Steuern: Kapitalbezüge aus der Vorsorge können in der Schweiz der Quellensteuer unterliegen. Zusätzlich sind die Besteuerung im neuen Wohnsitzland und ein allfälliges Doppelbesteuerungsabkommen zu berücksichtigen.
– Frühzeitig planen: Bereiten Sie Ihre Auswanderung frühzeitig vor und beziehen Sie Vorsorgegelder, Steuern, Versicherungen und benötigte Unterlagen mit ein. So vermeiden Sie Verzögerungen und behalten auch frühere Freizügigkeits- und Vorsorgeguthaben im Blick.
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Denken Sie bereits heute an morgen und schaffen Sie so ein wichtiges Polster fürs Alter. Denn je zeitiger im Erwerbsleben Sie mit Einzahlungen beginnen, desto mehr profitieren Sie von Steuerersparungen, Vorzugszinsen und dem Zinseszinseffekt. Lassen Sie Vorsorgelücken gar nicht erst entstehen. Und was immer Sie beschäftigt: Wir beraten Sie gerne persönlich und schaffen Klarheit.
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